Gerade zu der etwas kälteren Jahreszeit kommt es vor, dass Nutzungsbereiche von Eis oder Schnee befreit werden müssen, um kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darzustellen.
GRW ist jederzeit einsatzbereit und vorbereitet und übernimmt Ihre Verpflichtungen:
Anmeldung der Übernahmeerklärung beim Senat von Berlin
Absicherung gegen Schadensfälle
Durchführung des Winterdienstes nach dem Straßenreinigungsgesetz